Lohnpfändung trotz geringem Gehalt? Diese Sonderregeln gelten wirklich

Lohnpfändung kann ein echter Schock sein. Du bekommst dein Gehalt und schwupps – ein Teil davon ist weg. Aber was, wenn dein Einkommen sowieso schon nicht gerade für Luxus reicht? Gibt es da keine Sonderregeln? Doch, die gibt es! Und genau darum geht’s hier: Wie viel darf gepfändet werden, welche Ausnahmen gibt es und was kannst du tun, wenn am Monatsende kaum noch was übrig bleibt?

Wie viel deines Gehalts ist überhaupt pfändbar?

Die gute Nachricht zuerst: Niemand nimmt dir dein komplettes Einkommen weg. Es gibt sogenannte Pfändungsfreigrenzen, also Beträge, die dir in jedem Fall zum Leben bleiben. Und die werden jedes Jahr angepasst. 2024 liegt die Grenze zum Beispiel bei 1.402,28 Euro netto für eine Einzelperson. Hast du unterhaltspflichtige Kinder oder einen Ehepartner, steigt die Grenze.

Das bedeutet: Verdienst du weniger als diesen Betrag, kann dir niemand was pfänden. Alles, was darüber liegt, ist aber nicht komplett weg – sondern nur anteilig. Je höher dein Einkommen, desto mehr kann gepfändet werden.

Hier ein kleines Beispiel:

  • Gehalt: 1.600 Euro netto
  • Pfändbarer Betrag: ca. 80 Euro

Klingt erträglich? Vielleicht. Aber was, wenn du noch extra Kosten hast oder dein Gehalt gerade so reicht? Genau da kommen die Sonderregeln ins Spiel.

Sonderregeln: Wann bleibt dir mehr Geld?

Nicht jeder, der Schulden hat, kann sich eine einfache Antwort leisten. Manchmal gibt es eben Lebensumstände, die es unmöglich machen, noch Geld abzugeben. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Pfändung zu reduzieren oder sogar ganz auszusetzen.

  1. Erhöhung des Pfändungsfreibetrags
    Du kannst beim Vollstreckungsgericht oder direkt bei deinem Arbeitgeber einen Antrag stellen, dass dein Pfändungsfreibetrag erhöht wird. Das kann klappen, wenn du zum Beispiel hohe Mietkosten hast oder auf Unterstützung angewiesen bist.
  2. Unpfändbare Zulagen und Zuschläge
    Bestimmte Zahlungen dürfen gar nicht angefasst werden. Dazu gehören:
    • Weihnachtsgeld (bis 50% des monatlichen Nettogehalts)
    • Erschwerniszuschläge (z. B. für Nachtarbeit)
    • Aufwandsentschädigungen
    • Kindergeld (sowieso unantastbar!)
    Falls dein Arbeitgeber trotzdem alles an den Gläubiger weiterleitet, kannst du das zurückfordern!
  3. Härtefallregelung
    Wenn du nachweisen kannst, dass du durch die Pfändung in eine echte Notlage gerätst – zum Beispiel, weil du deine Miete nicht mehr zahlen kannst –, kannst du eine Absenkung oder sogar eine Aussetzung der Pfändung beantragen. Das nennt sich dann „Antrag auf individuelle Freistellung“. Klingt sperrig, kann aber helfen!

Was tun, wenn du trotzdem nicht genug hast?

Jetzt mal ehrlich: Auch wenn ein bisschen mehr von deinem Lohn unpfändbar bleibt, reicht das Geld oft trotzdem nicht. Was kannst du tun?

  • Sprich mit deinen Gläubigern! Manchmal lassen sich Ratenzahlungen oder Vergleiche aushandeln. Klingt unangenehm, kann aber die beste Lösung sein.
  • Schau, ob du Anspruch auf Sozialleistungen hast. Manchmal gibt es Wohngeld, Aufstockung oder andere Hilfen, die dir zustehen. Ein Antrag kostet nichts!
  • Überlege, ob eine Schuldnerberatung sinnvoll ist. Kostenlose Beratungsstellen können dir helfen, einen klaren Plan aufzustellen.

Fazit: Ja, es gibt Auswege!

Lohnpfändung trotz geringem Gehalt ist möglich – aber es gibt Schutzmechanismen. Falls du betroffen bist, lohnt es sich, genau hinzuschauen. Manchmal hilft schon ein Antrag oder eine kurze Beratung, um die Situation zu entschärfen. Also: Keine Panik! Hol dir Unterstützung, informiere dich über deine Rechte und lass dich nicht unterkriegen. 😊

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