Kann ich in der Probezeit fristlos kündigen? Tipps

Du bist in der Probezeit und willst einfach nur weg? Keine Lust mehr auf den Job, miese Arbeitsatmosphäre oder einfach das Gefühl, dass es nicht passt? Dann fragst du dich bestimmt, ob du einfach fristlos kündigen kannst – und wenn ja, wie. Gute Nachrichten: In den meisten Fällen geht das ziemlich unkompliziert. Aber ein paar Dinge solltest du trotzdem beachten. Also, schnapp dir einen Kaffee und lass uns das mal durchgehen! ☕

Fristlose Kündigung in der Probezeit – geht das überhaupt?

Kurz und knackig: Ja, das geht. Die Probezeit ist genau dafür da – für dich und den Arbeitgeber, um zu testen, ob ihr zusammenpasst. Und wenn’s nicht passt, kann sich jeder schnell verabschieden. Normalerweise gibt es in der Probezeit eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, aber eine fristlose Kündigung ist unter bestimmten Bedingungen ebenfalls möglich.

Aber Vorsicht: Fristlos kündigen bedeutet, dass es einen richtig guten Grund geben muss. Einfach nur „Kein Bock mehr“ zählt leider nicht. 😉

Wann kannst du fristlos kündigen?

Fristlos kündigen kannst du nur, wenn es triftige Gründe gibt. Das bedeutet, es muss etwas wirklich Krasses vorgefallen sein – und nein, der schreckliche Kaffee im Büro reicht nicht aus. Beispiele für legitime Gründe:

  • Dein Arbeitgeber zahlt dir keinen Lohn (oder immer wieder zu spät)
  • Du wirst gemobbt oder sogar belästigt
  • Dein Arbeitgeber verstößt gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. extreme Überstunden ohne Ausgleich, gefährliche Arbeitsbedingungen)
  • Dir werden ganz andere Aufgaben zugewiesen, als im Vertrag vereinbart

Falls einer dieser Fälle zutrifft, kannst du tatsächlich fristlos kündigen. Aber Achtung: Du musst den Arbeitgeber vorher schriftlich abmahnen – ihm also eine letzte Chance geben, das Problem zu lösen.

So gehst du vor: Fristlose Kündigung richtig machen

Einfach gehen und nie wiederkommen? Wäre cool, könnte aber böse enden. Also lieber mit Plan:

  1. Gründe sammeln: Beweise sichern, Mails aufbewahren, Zeugenaussagen notieren. Falls es hart auf hart kommt, bist du vorbereitet.
  2. Abmahnung schreiben: Falls dein Chef Mist baut, gib ihm schriftlich eine letzte Chance, es zu ändern. Keine Besserung? Dann weiter zu Schritt 3.
  3. Kündigung schriftlich einreichen: Handschriftlich ist nicht nötig, aber unterschreiben musst du sie! Kurze, sachliche Formulierung mit Kündigungsgrund.
  4. Bestätigung anfordern: Lass dir von der Personalabteilung schriftlich bestätigen, dass sie deine Kündigung erhalten hat. Falls du sicher gehen willst, per Einschreiben schicken.

Risiko: Gibt’s Ärger mit dem Arbeitsamt?

Vielleicht hast du’s schon gehört: Wer selbst kündigt, bekommt oft eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Das kann auch passieren, wenn du fristlos kündigst. Aber keine Panik – wenn du nachweisen kannst, dass du einen wirklich guten Grund hattest, kann das Arbeitsamt darauf verzichten. Also, Dokumentation ist dein bester Freund! 📑

Übrigens: Wenn du direkt einen neuen Job hast, ist das natürlich kein Thema. Dann kannst du einfach durchstarten.

Alternative: Lieber regulär kündigen?

Falls es nicht superdringend ist, könnte eine reguläre Kündigung mit der verkürzten Kündigungsfrist in der Probezeit die entspanntere Variante sein. So gibt’s keinen Stress mit dem Arbeitsamt, und du musst keine Abmahnung schreiben. Zwei Wochen sind zwar nicht nichts, aber besser als Stress mit dem Chef oder finanzielle Unsicherheit.

Kurzer Reality-Check: Hast du schon einen neuen Job oder eine Alternative? Falls nicht, überlege gut, ob eine spontane Kündigung wirklich die beste Lösung ist.

Fazit: Mach’s mit Köpfchen

Ja, du kannst in der Probezeit fristlos kündigen – aber nur mit triftigem Grund. Falls du einfach nur raus willst, ist eine normale Kündigung die einfachere Variante. Denk auch an mögliche Konsequenzen und halte dir alle Optionen offen. Und wenn dein Job so schlimm ist, dass du keinen einzigen Tag mehr erträgst – dann schnapp dir dein Kündigungsschreiben und mach’s einfach. Dein Wohlbefinden geht vor! 😊

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